Hausanschluss

1. Was versteht man unter dem Hausanschluss?

Der Hausanschluss ist die Leitung mit den zugehörigen Armaturen von der Hauptleitung ab bis zum Eingangsventil vor dem Zähler. Die Lage und Größe dieser Leitung wird von uns festgelegt.

D.h.: Der Wasserzählerbügel sowie das 2. Absperrventil inkl. der Rücklaufsperre gehören zur Kundenanlage.

2. Wer muss, und wann muss man den Hausanschluss beantragen?

Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung sind wir zuständig. Der Bauherr oder der Grundeigentümer muss hierfür rechtzeitig einen Antrag (Formulare sind bei uns erhältlich) an uns stellen. Für die Terminierung sind 8 Wochen vor gewünschtem Ausführungstermin als Antragsstellungstermin vorgeschrieben.

ren zur Kundenanlage.

3. Wer legt die Trasse fest und stellt den Hausanschluss her?

Wir legen, möglichst mit Ihnen gemeinsam, den Anschluss in seiner Lage (Trasse) fest. Vorarbeiten sind nicht erforderlich (Hausdurchführung). Die Stärke der Anschlussleitung wird ebenfalls von uns festgelegt. Grundsätzlich soll die Anschlussleitung rechtwinklig, auf kürzestem Weg und geradlinig in den Anschlussraum geführt werden. Überbauungen sind im Einzelfall bei Einbau eines Schutzrohres (erhöhte Kosten!) erlaubt. Zwingend sind solch geplante Überbauungen mit uns abzusprechen.

 

Der Heizölraum ist kein Anschlussraum. Sinnvoll ist eine vorherige Absprache wegen dieses Anschlussraumes mit uns, bevor der Installateur mit seiner Arbeit beginnt.

 

Der Hausanschluss einschließlich Zählereinheit wird von uns hergestellt. Wir beauftragen hierfür in der Regel eine Vertragsfirma.

4. Wo beginnt die Wasserversorgungsanlage des Hauseigentümers und dessen Verantwortung (Anlage des Grundeigentümers)?

Die Anlage des Abnehmers, so die offizielle Nennung, beginnt gleich nach der Übergabestelle der Anschlussleitung, d.h. in der Regel nach dem Eingangsventil. Ab diesem Punkt trägt der Hauseigentümer, nicht der Besitzer oder Mieter, für uns die volle Verantwortung. Der Wasserzähler selbst gehört dem Zweckverband.

5. Wer trägt die Kosten für den erstmaligen Anschluss?

Der Anschlussnehmer trägt die tatsächlich angefallenen Kosten des Hausanschlusses, der nicht im öffentlichen Straßengrund liegt, außer den Zählerkosten.   Eigenarbeiten, z.B. Aushubarbeiten werden nicht empfohlen, da damit automatisch die Garantie für die eingebauten Materialien wegfällt. Sollten Sie trotzdem den Rohrgraben auf Ihrem Grundstück selbst herstellen wollen, so müssen Sie exakt nach unseren Angaben arbeiten.

6. Wer trägt die Kosten für notwendige Reparaturen?

Die Kosten für ab Ihrer Grundstücksgrenze notwendigen Reparaturen sind von Ihnen (bzw. Ihrer Versicherung) zu tragen. Selbstständig dürfen Sie keine Reparaturen an dieser Leitung vor dem Zähler vornehmen oder vornehmen lassen.

Dafür sind nur wir zuständig (Servicetelefon: 08165/9542-0).

7. Welches Rohrmaterial und welche Armaturen werden vom Zweckverband zum Einbau vorgeschrieben?

Es dürfen nur "trinkwasserechte" und mit den entsprechenden Zeichen versehene Materialen verwendet werden (DIN 1988, DVGW). Grundsätzlich müssen die nach der DIN 1988 vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen eingebaut und die Baumaße eingehalten werden. Ein Druckminderer, der einstellbar sein sollte und gewartet werden muss, ist in der Regel zum Einbau zu empfehlen.

Eine elektrische Erdung ist an der Wasserleitung nicht möglich (z.B. Schutzerdung, Potentialausgleich). Der Eigentümer hat hierfür gemäß § 12 AVBEltV entsprechende Einrichtungen zu schaffen.

8. Wer darf die Hausinstallation herstellen ? Eigenbau - Fachbetrieb?

Die Installation ist aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen grundsätzlich von einem Installationsunternehmen das im Installationsverzeichnis des Zweckverbandes oder eines anderen Wasserversorgers eingetragen ist auszuführen  (§11Abs.4 WAS).

Dies muss durch die entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden (Installationsausweis). Die Installationsanmeldung Wasser ist von der verantwortlichen Installationsfirma zu unterzeichnen. Erst nach Vorliegen dieser Anmeldung und der Beantragung der Inbetriebsetzung durch das Installationsunternehmen, im Namen des Eigentümers, kann der Zählereinbau und Wasserlieferung erfolgen.  

9. Nach welchem Recht muss die Anlage des Eigentümers erstellt werden?

Die Installation der Anlage nach dem Zähler muss grundsätzlich nach der DIN 1988, den DVGW-Richtlinien und der AVBWasV erstellt werden. Grundlage ist hierfür unsere Wasserabgabesatzung.

10. Regenwasser - Waschwasser verwenden?

Grundsätzlich ist die Wiederverwendung von schon benutztem Wasser (Grauwasser) verboten.

Regenwasser für die Toilettenspülung, oder sogar für das Wäschewaschen zu nutzen wird von allen fachlichen Ämtern und Fachleuten abgelehnt. Regenwasser eignet sich zum Gartengießen und das ist auch erlaubt. Eine andere Nutzung birgt derart viele Gefahren, dass hiervon allgemein abgeraten wird. Auch kann das saure Regenwasser ("Saurer Regen") zu empfindlichen Störungen im eigenen Leitungsnetz führen und bürdet den Kläranlagen zusätzliche Arbeiten auf, die sehr kostenträchtig sind.

 

Was will man mit der Regenwassernutzung erreichen ?

  1. Trinkwasser sparen
  2. Grundwasser schützen
  3. Kosten sparen

 

Alle drei Punkte sind nur bedingt erfüllbar.

 

Trinkwasser sparen:

Trinkwasser sparen kann man mit modernen Geräten und Armaturen sehr gut. Auch bei Regenwasseranlagen müssen wir unsere Trinkwasseranlagen so ausbauen, als gäbe es diese Eigenversorger nicht, denn wenn der Regen ausbleibt, wird Trinkwasser gebraucht.

 

Grundwasser schützen:

In unserem Bereich ist es wichtig, dass der Regen in das Grundwasser sickert und nicht direkt über diese Hausanlagen durch die Klärwerke in den Vorfluter geleitet wird. Das Wasser fehlt schlichtweg dem Grundwasserstrom.

 

Kosten sparen:

Wir müssen, um die anderen Abnehmer vor Beeinträchtigungen zu schützen, den Regenwasseranlagenbetreibern hohe Auflagen auferlegen. Zusätzlich muss ein getrenntes, farblich gekennzeichnetes Wasserleitungsnetz zusätzlich verlegt werden. Diese Kosten zu erwirtschaften ist in einer Menschengeneration kaum möglich.

 

Die Abwassergebühr muss trotzdem gezahlt werden, da ja das Abwasser in den Kanal geleitet werden muss.

 

Es muss also genau gerechnet und durchdacht werden, ob sich der Einbau einer Regenwasseranlage lohnt. 

11. Einsatz eines Gartenwasserzählers (Abzugszählers)?

Falls Sie einen großen Garten und somit evtl. einen hohen Bedarf an Gartenwasser (z.B. Bewässerung) haben, ist es für Sie überlegenswert einen Gartenwasserzähler (Abzugszähler) zu installieren, der den Verbrauch des Gartenwassers misst. Für den Verbrauch von Gartenwasser fällt grundsätzlich keine Abwassergebühr an. Allerdings verwenden die Entsorger (Abwasserbetriebe) die Werte des Wasserzählers zur Berechnung der Abwassergebühr. Um somit das Gartenwasser entsprechend mindernd zu berücksichtigen, benötigen Sie einen zusätzlichen Zähler, der den für die Ermittlung der Abwassergebühr nicht relevanten Verbrauch misst. Für die genaue Vorgehensweise setzen sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Entsorger in Verbindung.