DUSCHEN statt Baden
Das spart eine Menge Wasser. Denn: die Wassermenge für ein Vollbad reicht für 3 x 3 Minuten prickelndes Duschen.
ZÄHNEPUTZEN
Ein Zahnputzglas verwenden, statt minutenlang Trinkwasser ungenutzt in den Ausguss laufen zu lassen.
Defekte DICHTUNGEN austauschen!
Ein tropfender WASSERHAHN und eine undichte Toilettenspülung können übers Jahr gerechnet sehr viel Wasser kosten.
EINHANDMISCHER und ELEKTRONIKARMATUREN
Das macht Schluss mit dem verschwenderischen „Hin und Her“ beim Mischen von kaltem und warmem Wasser.
DURCHFLUSSBEGRENZER
Diese senken die Wassermenge, die pro Minute durch den Hahn oder den Duschkopf fließt. Da dem Wasser mehr Luft beigemischt wird, bleibt der Strahl füllig wie zuvor, obwohl weniger Wasser durchläuft. Achtung: Für Durchlauferhitzer und drucklose Speicher sind solche Begrenzer nicht geeignet, weil hier der normale Fließdruck erhalten bleiben muss, um Störungen an den Geräten zu vermeiden.
DRUCKMINDERER
Das Wasser wird mit einem Druck zur Verfügung gestellt, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs erforderlich ist. Überhöhter Druck im Versorgungsgebiet wird mittels Druckminderer und Sicherheitsventile gedrosselt. Sollten diese technisch versagen bzw. ausfallen kann der Wasserdruck deutlich steigen und damit Probleme in der Hausinstallation verursachen, die zu Wasserschäden führen können. In die Hausinstallation ist deshalb ein Druckminderer gemäß DIN 1988 Teil 5 einzubauen.
Das Wasserversorgungsunternehmen haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
INSTALLATEUR
Beauftragen Sie mit Arbeiten an der Hausinstallation einen PROFI, der bei einem Wasserversorgungsunternehmen im Installateurverzeichnis eingetragen und damit als fachkundig anerkannt ist.
SPARTASTE
Diese hilft für die „kleinen Geschäfte“, Wasser bei einem der größten Wasserschlucker – der Toilette – zu sparen.
REINIGUNGS- und PUTZMITTEL
Damit sorgsam umgehen. Sie enthalten oft umweltbelastende Stoffe.
WASCHMITTEL
Bitte nur nach dem Härtebereich des Trinkwassers dosieren, den das Wasserwerk mitteilt. Eine Überdosierung von Waschmitteln ist nicht nur unnütz, sondern geht auch an den Geldbeutel und schädigt die Gewässer.
WASCH- und GESCHIRRSPÜLMASCHINE
Nur voll beladen in Betrieb setzen.
SPÜLMITTEL
Nur nach Gebrauchsanleitung zugeben und Speisereste gut entfernen.
SPEISERESTE und KÜCHENABFÄLLE
Die gehören auf den Komposthaufen oder in den Mülleimer, aber keinesfalls ins Abwasser. Gebrauchtes Speiseöl darf nicht in den Ausguss.
NACHBEHANDLUNG
Das Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bedarf keinerlei NACHBEHANDLUNG. Wenn für bestimmte technische Zwecke Geräte zur Wasserenthärtung (Dosiergeräte oder Ionentauscher) eingesetzt werden, ist auf die Kennzeichnung „DVGW“ bzw. „DIN-DVGW“ zu achten.
GARTENBEWÄSSERUNG
Das sollte in erster Linie mit gesammeltem Regenwasser erfolgen.
RASENSPRENGEN
Darauf kann man getrost verzichten, da sich ein gelb gewordener Rasen beim nächsten Regen wieder erholt.
AUTOWÄSCHE
In der Regel ist das private Autowaschen in allen Gemeinden des Zweckverbandes verboten.
Soweit überhaupt notwendig, nur mit wenig Wasser (Eimer und Bürste). Autowaschen nur auf befestigten Flächen, auf denen das Abwasser durch Ölabscheider gereinigt wird.
Übrigens: Auf öffentlichen Straßen oder Flächen, die über öffentliche Straßen entwässert werden, ist Autowaschen absolut verboten!
ABFÄLLE
Katzenstreu, Hygieneartikel, Zigarettenkippen in der Toilette und im Abwasser verstopfen die Kanalisation und müssen mit viel Mühe und Kosten wieder entfernt werden.
MEDIKAMENTE
Nicht in den Ausguss kippen. Alte Medikamente nimmt die Apotheke entgegen.
FARBEN, LACKE, LÖSUNGSMITTEL
Diese können Wasser stark verschmutzen und gehören deshalb zum Sondermüll.
PFLANZENBEHANDLUNGS- / SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGS -MITTEL
Im Garten und auf dem Balkon auf PFLANZENBEHANDLUNGS- und SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGSMITTEL möglichst verzichten und „natürliche Helfer“ einsetzen. Blattläuse kann man zum Beispiel mit Brennnesselbrühe oder Marienkäfern den Garaus machen.
ALTÖLE
Öle aus Fahrzeugmotoren niemals in den Boden versickern lassen oder in den Straßenablauf entleeren. Die Verkaufsstellen von Öl müssen das Altöl zurücknehmen.
CHEMIKALIENRESTE
Die gehören immer zum Sondermüll.