Wasseranalyse - Eignung

Hände, die Wasser schöpfen - Copyright: BMU / Bernd Müller

Copyright: BMU / Bernd Müller

Unser naturbelassenes Trinkwasser hat die höchste Güte und Qualität nach der gültigen Trinkwasserverordnung.

 

Ideal ist es zum Mischen von Fruchtsäften. Vereinfacht ausgedrückt, es ist Trinkwasser bester Qualität, das sofort (wir liefern bis zum Hauptwasserzähler im Keller - Übergabestelle - absolut naturbelassenes Trinkwasser) aus dem Wasserhahn trinkbar ist; keine chemischen Zusätze, keine Kalorien, keine Krankheitskeime.

 

Mit Kohlensäure versetzt, Geräte gibt es auf dem Markt, perlt und schmeckt es noch erfrischender. Unser Wasser kostet aus dem Wasserhahn, Lieferung frei Haus, rund 0,00084 Euro je Liter oder 1/12 Cent je Liter.

 

Das Trinkwasser wird jährlich auf seine chemisch-physikalische Zusammensetzung untersucht. Bakterielle Untersuchungen erfolgen wöchentlich. 

 

Erläuterung zu den Qualitätsparametern des Trinkwassers

Gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) werden für die Trinkwasserversorgung nur Wasservorkommen herangezogen, aus denen dauerhaft einwandfreies Wasser gewonnen wird.
Die durch die TrinkwV festgelegten Grenzwerte entsprechen dem jeweils zulässigen Höchstwert eines Stoffes im Trinkwasser.
Ein Kriterium für die Festsetzung des Grenzwertes ist, dass dessen Einhaltung die menschliche Gesundheit bei lebenslangem Genuss nicht beeinträchtigen darf.
Die Grenzwerte ermöglichen zudem eine zuverlässige und neutrale Prüfung des Trinkwassers! 

 

Härtegrad

Unter der Härte des Wassers wird die Summe der enthaltenen Kalzium- und Magnesiumionen verstanden. Die Angabe erfolgt überwiegend in Grad deutscher Härte (°dH).
Die Härte des Wassers ist im Haushalt z. B. wichtig für die zu verwendende Waschmittelmenge.

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

 

Alt  Neu  
 Härtebereich  1  Härtebereich weich: 

weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 ° dH)

 Härtebereich 2  Härtebereich mittel:

1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)

 Härtebereich 3  Härtebereich hart:

mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

 

Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten Härtebereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage.

Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.

Ein Grenzwert ist in der TrinkwV nicht definiert.

Nutzen Sie diese Tipps, um schnell, preiswert und umweltbewusst zu entkalken.

 

Weg mit dem Kalk

 

pH-Wert

Der pH-Wert ist die Masszahl für den Gehalt des Wassers an Wasserstoffionen.
Im Trinkwasser wird der pH-Wert angestrebt, der dem Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht entspricht, d.h. das Wasser ist dann weder kalkaggressiv noch kalkabscheidend.
Nach der TrinkwV soll der pH-Wert dabei zwischen 6,5 und 9,5 liegen.

 

Säurekapazität / Basekapazität

Diese Werte geben an, welche Menge einer Säure oder Base dem Wasser zugegeben werden muss, um einen bestimmten pH-Wert zu erreichen. Sie sind Ausdruck für das Pufferungsvermögen eines Wassers. Das Pufferungsvermögen ist entscheidend für das korrosionschemische Verhalten des Wassers im Leitungsnetz und sollte möglichst hoch sein.
Grenzwerte gibt es für diese Parameter nicht.
 

Sulfat (SO4)

Sulfationen bestehen aus Sauerstoff und Schwefel. Sulfat ist im menschlichen Organismus im Serum enthalten und wird vom Körper aus Schwefelverbindungen selbst hergestellt.

Der Grenzwert für Sulfat beträgt gemäß TrinkwV 240mg/l. 

 

Nitrat (NO3) / Nitrit (NO2)

Die TrinkwV 2001 enthält für Nitrat und Nitrit einen gemeinsamen Grenzwert, der für einen aus beiden Konzentrationen zu bildenden Wert nicht überschritten werden darf. In der folgenden Tabelle sind Grenzwertfestlegungen für Nitrat und Nitrit in Trinkwasser sowie Mineral-, Tafel- und Quellwasser dargestellt, wie sie in verschiedenen Rechtsvorschriften enthalten sind, die für Deutschland maßgeblich oder verbindlich sind.

 

Tabelle 1: Nitratgrenzwerte im Wasser in verschiedenen Rechtsvorschriften

 

 

Zweckverband Freising-Süd 2018

TrinkwV 2003

 EG Richtlinien 98/83 EG

 WHO Guidelines

 M&T WasserVa

Nitrat <1,0 50 50 50 10
Nitrit <0,02

0,5

0,1b

0,50

0,1b

3 0,02

Nitrat & Nitrit                                (Nitrat)/50+(Nitrit)/3 = 1

 

Der Grenzwert für Nitrat / Nitrit, nach TrinkwV beträgt 50 mg/l. 

Einheit: mg/l, die TrinkwV enthält ein Minimierungsgebot; a Mineral- und Tafelwasser-Verordnung, hier: Natürliches Mineralwasser sowie Quell- und Tafelwasser mit dem Zusatz  „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung", b Ausgang Wasserwerk

 

Unser Trinkwasser ist für Säuglingsnahrung geeignet!